wie lange darf der hausarzt krankschreiben

Grundlagen der Krankschreibung durch den Hausarzt

Die Frage, wie lange darf der Hausarzt krankschreiben, ist für viele Berufstätige von großer Bedeutung. Wenn Sie sich krank fühlen und nicht zur Arbeit gehen können, ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle. Er stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), umgangssprachlich oft auch Krankschreibung genannt, aus. Diese Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit informiert und die Grundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bildet. Die Dauer, für die ein Hausarzt jemanden krankschreiben darf, ist nicht pauschal festgelegt, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art und Schwere der Erkrankung sowie die individuelle Genesung des Patienten.

Die initiale Krankschreibung: Was sind die Grenzen?

In der Regel kann ein Hausarzt Sie zunächst für einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen krankschreiben. Das bedeutet, wenn Sie am Montag erkranken und Ihr Hausarzt Sie am selben Tag aufsucht oder Sie die Praxis aufsuchen, kann er Sie für Montag, Dienstag und Mittwoch als arbeitsunfähig einstufen. Für den vierten Tag und folgende Tage ist dann in der Regel eine ärztliche Folgebescheinigung erforderlich. Dies dient dazu, eine schnelle ärztliche Begutachtung sicherzustellen und Missbrauch vorzubeugen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Regelung primär auf der Annahme basiert, dass bei akuten Erkrankungen eine Besserung innerhalb weniger Tage eintritt. Bei bestimmten Erkrankungen kann der Arzt jedoch auch von dieser Regel abweichen, wenn dies medizinisch begründet ist.

Beispielsweise kann bei einer schweren Grippe oder einer akuten Verletzung, bei der eine schnellere Genesung unwahrscheinlich ist, eine längere initiale Krankschreibung erfolgen. Dies liegt im Ermessen des Arztes, der die individuelle Situation des Patienten beurteilt.

Folgebescheinigungen und die Rolle des Facharztes

Wenn Ihre Erkrankung länger andauert als die anfänglich ausgestellte Krankschreibung, sind Folgebescheinigungen notwendig. Ihr Hausarzt kann diese ausstellen, vorausgesetzt, er ist weiterhin in der Lage, Ihre Arbeitsunfähigkeit ärztlich zu beurteilen. Bei chronischen Erkrankungen oder solchen, die eine spezialisierte Behandlung erfordern, wird der Hausarzt Sie oft an einen Facharzt überweisen. Der Facharzt übernimmt dann die weitere Behandlung und die Ausstellung der notwendigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. In solchen Fällen ist es der Facharzt, der die Dauer der Krankschreibung festlegt, basierend auf dem Krankheitsverlauf und der Prognose.

Ein Beispiel hierfür wäre ein Patient mit einem komplizierten Knochenbruch. Nach der Erstversorgung durch den Hausarzt oder einen Unfallarzt wird dieser in der Regel an einen Orthopäden überwiesen. Der Orthopäde wird dann über die Notwendigkeit weiterer Krankschreibungen entscheiden und die Dauer festlegen, bis der Heilungsprozess voraussichtlich abgeschlossen ist.

Die maximale Dauer der Krankschreibung: Gibt es ein Limit?

Es gibt keine starre gesetzliche Höchstgrenze dafür, wie lange ein Hausarzt oder ein anderer Arzt einen Patienten insgesamt krankschreiben darf. Die Dauer der Krankschreibung richtet sich stets nach der ärztlichen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit. Die Krankenkasse spielt hierbei eine Rolle: Nach sechs Wochen durchgehender Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit endet in der Regel die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Die Krankenkasse wird in solchen Fällen den Gesundheitszustand des Versicherten genauer prüfen und gegebenenfalls Gutachten einholen, um die weitere Arbeitsfähigkeit zu beurteilen.

Wenn ein Patient über einen sehr langen Zeitraum arbeitsunfähig ist, kann die Krankenkasse eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst (MD) veranlassen. Dies dient der Beurteilung, ob und wann eine Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit realistisch ist oder ob beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente in Betracht gezogen werden muss.

Wichtige Hinweise und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die ärztliche Bescheinigung muss spätestens am vierten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen, es sei denn, es ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt. Viele Arbeitgeber verlangen die AU bereits ab dem ersten Tag der Abwesenheit.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein offizielles Dokument ist. Sie sind verpflichtet, die Entgeltfortzahlung für die Dauer der Krankschreibung zu leisten, bis zu sechs Wochen. Danach übernimmt die Krankenkasse die Leistung durch das Krankengeld. Bei Fragen zur Gültigkeit oder zur Dauer der Krankschreibung sollten Arbeitgeber sich im Zweifel an die zuständige Krankenkasse wenden.

FAQ

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