Die durchschnittliche Bearbeitungszeit
In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer ein Strafzettel zugestellt werden muss. Die Bearbeitungszeit kann daher variieren. Im Durchschnitt kann man jedoch davon ausgehen, dass ein Bußgeldbescheid zwischen 2 Wochen und 3 Monaten nach dem Verstoß zugestellt wird. Diese Zeitspanne hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir im Folgenden genauer beleuchten werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr in der Regel drei Monate beträgt. Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser Frist der Verstoß nicht mehr geahndet werden kann, sofern keine Unterbrechung der Verjährung stattgefunden hat.
Faktoren, die die Zustellung beeinflussen
Mehrere Faktoren können die Zeitspanne beeinflussen, bis ein Strafzettel bei Ihnen eintrifft:
- Art des Verstoßes: Einfache Verstöße wie Parkvergehen werden in der Regel schneller bearbeitet als komplexere Fälle, die möglicherweise eine aufwändigere Beweissicherung erfordern (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Zeugen).
- Auslastung der Behörden: In Zeiten hoher Arbeitsbelastung der zuständigen Behörden, beispielsweise nach Feiertagen oder bei Personalengpässen, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
- Komplexität des Falles: Wenn beispielsweise unklar ist, wer der Fahrer des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Verstoßes war, kann die Ermittlung und Zustellung des Bußgeldbescheids länger dauern. Es kann nötig sein, Halterauskünfte einzuholen und Zeugen zu befragen.
- Technik: Moderne Blitzer-Anlagen übermitteln Daten oft direkt an die Behörden, was den Prozess beschleunigen kann. Ältere Anlagen erfordern hingegen möglicherweise manuelles Auswerten der Fotos.
- Feiertage und Wochenenden: An diesen Tagen ruht der Betrieb bei den Behörden, was die Bearbeitungszeit zusätzlich verlängert.
Beispiel: Ein Freund von mir wurde mit 25 km/h zu schnell geblitzt. Den Bußgeldbescheid erhielt er erst nach fast zwei Monaten, da die Behörde aufgrund von Personalmangel stark ausgelastet war.
Was tun, wenn der Strafzettel nicht kommt?
Auch wenn Sie nach Ablauf von drei Monaten keinen Strafzettel erhalten haben, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie "aus dem Schneider" sind. Die Verjährung kann unterbrochen werden. Eine Unterbrechung der Verjährung tritt beispielsweise ein, wenn ein Anhörungsbogen verschickt wird oder Ermittlungen gegen Sie aufgenommen werden. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist von Neuem. Sollten Sie jedoch sicher sein, dass die Verjährungsfrist ohne Unterbrechung abgelaufen ist, können Sie sich im Falle einer späteren Zustellung eines Bußgeldbescheids auf die Verjährung berufen. Es ist jedoch ratsam, sich in diesem Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.
Was tun, wenn Sie einen Strafzettel erhalten haben?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen sorgfältig prüfen. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Richtigkeit der Angaben: Stimmen Ihre persönlichen Daten, das Kennzeichen des Fahrzeugs und der Ort und Zeitpunkt des Verstoßes?
- Beweismittel: Sind die Beweismittel (z.B. Blitzerfoto) schlüssig und eindeutig?
- Verhältnismäßigkeit: Steht das verhängte Bußgeld im Verhältnis zum Verstoß?
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Bußgeldbescheids haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und die Gründe für den Einspruch darlegen. Auch hier ist es ratsam, sich juristischen Beistand zu suchen.
Wichtig: Zahlen Sie das Bußgeld nicht, bevor Sie sich entschieden haben, ob Sie Einspruch einlegen wollen. Durch die Zahlung des Bußgeldes erkennen Sie den Verstoß an.
Verjährung und Unterbrechung der Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt in der Regel drei Monate ab dem Tag des Verstoßes. Wie bereits erwähnt, kann die Verjährung jedoch unterbrochen werden. Die häufigste Ursache für eine Unterbrechung ist der Versand eines Anhörungsbogens. Auch die Aufnahme von Ermittlungen gegen den Betroffenen kann die Verjährung unterbrechen. In diesem Fall beginnt die dreimonatige Frist von Neuem zu laufen. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Behörden bestrebt sind, die Verjährung zu verhindern, indem sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, die die Verjährung unterbrechen. Daher sollte man sich nicht darauf verlassen, dass ein Verstoß automatisch verjährt, wenn man nicht innerhalb von drei Monaten einen Strafzettel erhält.